Beglaubigung – Österreichische Botschaft Peking
Beglaubigung der Unterschrift einer Privatperson: Hier ersetzt die Botschaft die Dienstleistung eines Notars. Wenn Sie eine beglaubigte Unterschrift benötigen, kommen Sie bitte mit einem Identitätsausweis an die Botschaft. Die Unterschrift muss in Gegenwart eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin der Botschaft geleistet werden.