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Das fordert die EG-Maschinenrichtlinie. Die einschlägigen harmonisierten europäischen Sicherheitsnormen präzisieren die Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie. Bei bewegten Teilen, die sich aufeinander- oder auf fest-stehende Teile zubewegen, kann dies zum Beispiel durch Einhalten eines Mindestabstands erreicht werden.