umwelt-online: Archivdatei - ASR 35/1-4 - …

Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) Zu § 35 Abs. 1 bis 4 der Arbeitsstättenverordnung Nachfolgeregelung ASR A4.1. 1. Bereitstellung der Waschräume. Waschräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit infektiösen, giftigen, gesundheitsschädlichen, ätzenden, reizenden oder stark geruchsbelästigenden Stoffen, einer mehr als nicht nur geringen Verschmutzung ...

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