Verordnung (EU) Nr. 574/2011 der Kommission vom 16. …
2018-7-16 · sene Futtermittelzusatzstoffe eingesetzt werden. Dies kann dazu führen, dass anschließend hergestellte Futter mittel, für die die Verwendung von Kokzidiostatika oder Histomonostatika nicht zugelassen ist, die so genannten Futtermittel für Nichtzieltierarten, durch technisch unver meidbare Rückstände dieser Stoffe kontaminiert werden